Du möchtest für längere Zeit auf die Kanaren und planst einen Langzeitaufenthalt? Dann hast du bestimmt folgende Fragen: “Ab wann muss ich mich wohnlich anmelden?”, “Ab wann muss ich mich steuerlich anmelden?”, “Benötige ich eine NIE-Nummer?”, “Wie funktioniert es mit der Krankenkasse?” und vieles mehr.
Von der wohnlichen Anmeldung über die Residencia bis hin zur Einfuhr des Fahrzeuges gibt es auf den Kanaren einiges zu beachten. Der bürokratische Teil kann ziemlich verwirrend sein.
Unsere Gastautor:innen Kirstin und Martin räumen dieses Chaos auf und erklären dir in diesem Gastartikel, welche Schritte du für deinen Langzeitaufenthalt auf den Kanaren beachten musst.
Hinweis: Wir haben für diesen Artikel mit bestem Wissens und Gewissen recherchiert. Abläufe und Formulare können sich ändern und wir übernehmen für die Richtigkeit und die Aktualität keine Gewähr.
1. Langzeitaufenthalt auf den Kanaren – was muss ich alles beachten?
Hallo, wir sind Kirstin und Martin und seit einigen Jahren mit unseren Kindern in der Welt unterwegs. Da wir keinen festen Wohnort haben, sind für uns die gesetzlichen Vorgaben der Staaten von großer Bedeutung, in denen wir temporär leben.
Wir möchten dir in diesem Artikel ein paar Tipps geben, wenn auch du dich länger auf den Kanaren aufhalten möchtest und unsicher bist, was du wann abmelden, ummelden und anmelden musst.
1.1 Wann muss ich meinen Wohnsitz in Deutschland abmelden?
Wenn du aus deiner Wohnung oder deinem Haus in Deutschland ausziehst und keine neue Wohnung in Deutschland beziehst, musst du dich innerhalb von 14 Tagen beim Bürgerbüro deines letzten Wohnortes abmelden. Das geht direkt vor Ort oder auch online.
Die Abmeldung kann frühestens 7 Tagen vor Wegzug aus Deutschland geschehen. Falls du die Frist von 14 Tagen versäumst, ist das in der Regel nicht schlimm. Es droht zwar theoretisch ein Bußgeld wegen Verletzung der Meldepflicht, in der Praxis kommt das allerdings so gut wie nie zum Tragen. Dennoch solltest du natürlich die Gesetze kennen und dich daran halten.
Für den Fall, dass du zunächst einen Langzeitaufenthalt auf den Kanaren planst und du dein Zuhause in Deutschland noch nicht aufgeben willst, ist das kein Problem. Solange du noch eine Wohnung angemietet und du darüber „Schlüsselgewalt“ hast, also jederzeit in die Wohnung reinkommst, kannst du in Deutschland gemeldet bleiben. Das verpflichtet dich nicht, auch tatsächlich dort zu wohnen.
So kannst du auf die Kanaren ziehen und für einige Monate vor Ort sein, ohne dass sich an deinem Wohnsitz und damit auch an deiner steuerlichen Veranlagung etwas ändert.
Erst wenn du dauerhaft oder für einen längeren Zeitraum deinen Wohnort auf die Kanaren verlagerst, musst du dich in Deutschland abmelden und dich auf den Kanaren anmelden.
Dauerhaft bedeutet, dass du mindestens 183 Tage (mehr als die Hälfte des Jahres) in deiner neuen Heimat lebst und dein Lebensmittelpunkt demnach nicht mehr in Deutschland ist. Solange du nur 3, 4 oder 5 Monate auf den Kanaren lebst, hast du weiterhin in Deutschland deinen Wohnsitz.
1.2 Wann muss ich mich auf den Kanaren wohnlich anmelden?
Jetzt weißt du, wann du dich in Deutschland abmelden musst aber wie sieht es auf den Kanaren mit der wohnlichen Anmeldung aus? Da ist es ganz ähnlich wie in Deutschland.
Wenn du bisher keinen Wohnsitz auf den Kanaren hast, musst du dich spätestens nach 3 Monaten vor Ort am Ayuntamiento (dt.: Rathaus) wohnlich anmelden. Dies bedeutet, dass du eine Meldeadresse benötigst (diese kann auch nur der Zweitwohnsitz sein). Die Anmeldung heißt Empadronamiento und ist schnell gemacht.
Dann bekommst du auch eine Anmeldebestätigung. Das zieht noch keine Steuerpflicht nach sich. Mit der Anmeldung werden lediglich die Ausländer erfasst, die sich für einen Langzeitaufenthalt auf den Kanaren befinden.
1.3 Wann benötige ich eine NIE-Nummer?
Mit der Anmeldebestätigung kannst du bei der Ausländerbehörde der Policía Nacional (dt.: Nationale Polizei) eine NIE-Nummer beantragen. Diese benötigst du für alle geschäftlichen Vorgänge, wenn du zum Beispiel ein Auto kaufen und anmelden oder ein Bankkonto eröffnen möchtest. Du benötigst die NIE-Nummer auch, wenn du vorhast, ein Grundstück oder eine Immobilie zu kaufen.
Du kannst die NIE-Nummer auch schon von Deutschland aus beantragen. Dafür musst du die Spanische Botschaft aufsuchen, wo du einen Antrag stellen kannst.
1.4 Ab wann muss ich die Residencia beantragen?
Wenn du planst, dauerhaft oder für längere Zeit auf den Kanaren zu leben, musst du innerhalb der ersten 3 Monate (90 Tage) nach Einreise die Residencia beantragen.
Mit der Residencia meldest du offiziell deinen Erstwohnsitz auf den Kanaren an. Nach der Beantragung erhältst du eine grüne Karte, das „Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión“. Diese Bescheinigung bestätigt deine Registrierung als residente (dt.: Einwohner) im zentralen Ausländerregister.
Spätestens zum Zeitpunkt der Beantragung der Residencia ist klar, dass du dauerhaft auf den Kanaren bleibst und dann musst du dich auch aus Deutschland abmelden. Im Zuge der Abmeldung gibst du deine neue Adresse auf den Kanaren an.
Neben einer Wohnanschrift auf den Kanaren, musst du für die Anmeldung einer Residencia einen der folgenden Punkte nachweisen:
- einen Arbeitsvertrag in Spanien
- eine selbständige Tätigkeit in Spanien
- eine bestehende Krankenversicherung sowie ausreichendes Kapital auf dem eigenen Konto nachweisen
1.5 Ab wann muss ich mich auf den Kanaren steuerlich anmelden?
Wenn du dich auf den Kanaren als Residente anmeldest oder länger als 183 Tage im Jahr aufhältst, wirst du in Spanien automatisch steuerpflichtig. Bist du Freelancer:in, musst du dich beim Finanzamt als Autónomo/a anmelden.
Eine Abmeldung an das Finanzamt in Deutschland ist nicht nötig. Mit der letzten Steuererklärung für das Jahr deiner Auswanderung teilst du dem Finanzamt deinen Wegzug mit. Steuerlich ansässig bist du dann nur noch bis zum Tag deines Wegzugs.
Dennoch musst du in deiner letzten Steuererklärung dein Einkommen des gesamten Jahres angeben. Die errechnete Steuerlast wird dann auf den Zeitraum des Jahres heruntergerechnet, in dem du noch in Deutschland gemeldet warst.
2. Was muss ich hinsichtlich meines deutschen Gewerbes beachten?
Hast du ein Unternehmen in Deutschland, kannst du es, solange du noch nicht abgemeldet bist, in Deutschland weiterführen. Du musst allerdings sicherstellen, dass du Post empfangen kannst. Wenn du eine Betriebsstätte wie zum Beispiel ein Büro mit Mitarbeiter:innen hast, kann die Post ohnehin weiter zugestellt werden.
Du (oder ein Handlungsbevollmächtigter) musst die Post erhalten und bearbeiten können. Wenn dein Gewerbe an deine Privatadresse gemeldet ist, musst du dafür sorgen, dass dein Briefkasten regelmäßig geleert wird und relevante Briefe eingescannt und zu dir geschickt werden können. Aber das solltest du ja ohnehin sicher stellen, da sonst nach einer Woche dein Briefkasten voll wäre.
Die einfachste Lösung, unserer Erfahrung nach, ist ein Dropscan-Service. Dorthin wird deine Post weitergeleitet, geöffnet, eingescannt und dir digital in dein Postfach bei dem Service zugestellt.
Durch die Weiterleitung erreichen dich die Briefe in der Regel ein paar Tage später als gewöhnlich. Dafür musst du nicht jemand anderes beauftragen, der/die deinen Briefkasten leert, die Post öffnet, einscannt und sie weiterleitet. Bekannte Anbieter sind z.B. getcaya.com oder dropscan.de.
Wenn du dann Gefallen an deinem Inselleben gefunden hast und du dich auf den Kanaren anmelden möchtest, wirst du um eine Entscheidung hinsichtlich deines Unternehmens nicht umhin kommen. In der Regel wirst du das Unternehmen in Deutschland auflösen und in Spanien anmelden.
Bei der Verlagerung eines Unternehmens ins Ausland spricht man von einer Funktionsverlagerung. Du als Inhaber:in verlagerst deine Unternehmertätigkeit ins Ausland.
Der Gesetzgeber verlangt, dass du binnen 30 Tage nach Wegzug ins Ausland das Finanzamt informierst. Dabei wird – wie könnte es auch anders sein – eine Steuer fällig. Begründung: Du verlagerst die Besteuerung deines zukünftigen Gewinns ins Ausland. Damit hat Deutschland kein Besteuerungsrecht mehr.
Hinzu kommt die sogenannte Entstrickung. Von Entstrickung ist die Rede, wenn du aus Deutschland wegziehst, und einzelne Wirtschaftsgüter bzw. Vermögenswerte auf dein neues Unternehmen im Ausland verlagerst.
Eine Entstrickung greift auch, wenn das deutsche Unternehmen beibehalten werden soll und der Sitz der Geschäftsleitung ins Ausland verlagert wird. Für die Berechnung der fälligen Steuer müssen alle Vermögensgegenstände und immateriellen Wirtschaftsgüter (wie z.B. Kundenstamm, digitale Produkte, Domains, Markenrechte) aufgelistet und monetär bewertet werden.
Wenn du an einer Kapitalgesellschaft beteiligt bist kommt außerdem die Wegzugsbesteuerung zum Tragen. Das betrifft natürliche Personen, die mindestens zu 1% in den letzten fünf Jahren an der Gesellschaft beteiligt waren.
Zudem muss die Person mindestens 10 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig gewesen sein. Das Finanzamt bewertet zum Zeitpunkt deiner Auswanderung die Firma und auf den fiktiven Veräußerungsgewinn werden dann Steuern erhoben.
Wir empfehlen auf jeden Fall die Konsultation eines Steuerberaters, wenn du ein Gewerbe hast und aus Deutschland wegziehen möchtest. Im Idealfall wendest du dich an einen Steuerberater, der sich auf Auswandernde spezialisiert hat und bei diesen Fragestellungen sehr fit ist.
3. Ab wann muss ich mein deutsches Fahrzeug auf den Kanaren anmelden?
Wann und wie du dein Fahrzeug auf den Kanaren anmelden musst, ist abhängig von der Art der Einfuhr:
- Temporäre Einfuhr
- Dauerhafte Einfuhr
- Dauerhafte Einfuhr im Zuge einer Auswanderung
Bei einem Langzeitaufenthalt auf den Kanaren, also ohne direkt auf einer der acht Inseln einen permanenten Wohnsitz zu begründen, kannst du dein in Deutschland angemeldetes Fahrzeug 12 Wochen mit deutschem Kennzeichen auf den Kanaren fahren.
Wenn du auf die Kanaren gehst und länger als 3 Monate das deutsche Fahrzeug fahren möchtest, aber deinen Wohnsitz noch nicht nach 3 Monaten auf den Kanaren begründet hast, musst du das Fahrzeug beim Zoll deklarieren. In diesem Fall zahlst du die Einfuhrumsatzsteuer und bekommst diese erstattet, wenn du den Wagen nach maximal 6 Monaten wieder ausführst.
Wenn du das Fahrzeug permanent auf den Kanarischen Inseln fahren möchtest, musst du es ganz offiziell einführen und auf den Kanaren anmelden. In diesem Fall entfällt die Verzollung und du musst deinen Erstwohnsitz auf den Kanaren nachweisen.
Dafür muss das Auto aber seit mindestens 6 Monate in deinem Besitz sein und die Ummeldung muss innerhalb eines Jahres nach Anmeldung deines Wohnsitzes (Empadronamiento) auf den Kanaren erfolgen. Andernfalls wird eine Einfuhrsteuer fällig.
Außerdem musst du bestätigen, dass du den Wagen innerhalb eines Jahres nicht verkaufen oder vermieten wirst. Ansonsten würde auch wieder die Einfuhrsteuer fällig.
Auch wenn die Einfuhrsteuer entfällt, muss der Wagen Zollpapiere erhalten. Hierfür musst du einer Zollagentur den Kaufvertrag, Kfz-Brief, Fahrzeugschein, ein Ausweisdokument und deine NIE-Nummer mitteilen. Nach Bearbeitung erhältst du den Einfuhrnachweis (grüner Zollschein). Mit diesem Dokument kannst du dein Auto ummelden.
Gut zu wissen: Nach spätestens 2 Jahren Aufenthalt musst du deinen deutschen Führerschein gegen einen spanischen Führerschein eintauschen.
Detaillierte Informationen über die Einfuhr deines Fahrzeuges auf die Kanaren findest du im Artikel “Fahrzeug auf die Kanaren einführen – Abläufe & Dokumente für die Zulassung“.
4. Was muss ich beachten, wenn ich mit einem schulpflichtigen Kind für längere Zeit auf den Kanaren leben möchte?
Wenn du als Familie für längere Zeit auf den Kanaren leben möchtest, stellt sich die Frage, wie du dein Kind aus der Schule abmelden kannst. Schließlich besteht Schulpflicht in Deutschland.
Für den Fall, dass du den klassischen Weg der Auswanderung gehst, kannst du mit der Abmeldebestätigung, die du vom Bürgerbüro bzw. Einwohnermeldeamt erhältst, dein Kind offiziell von der Schulpflicht befreien. Um einen guten und entspannten Übergang, vor allem für dein Kind zu ermöglichen, solltest du schon frühzeitig die Schule von euren Plänen unterrichten.
Falls du erstmal nur für ein paar Monate auf die Kanaren ziehen möchtest, um zu testen, ob du dir einen dauerhaften Umzug auf die Insel vorstellen könntest, solltest du zunächst mit der Schule sprechen.
Sprich als erstes die Klassenlehrer:in deines Kindes an und im zweiten Schritt die Schulleitung. Sei offen und erzähl von deinen Plänen. Gib ihnen einen festen zeitlichen Rahmen, den du benötigst, um eine Entscheidung für die Kanaren oder für Deutschland treffen zu können.
Die Schulleitung muss wissen, ab wann du dein Kind aus der Schule nehmen möchtest und für wie lange. Der Zeitraum, für den dein Kind die Schulbefreiung benötigt, gibt vor, ob die Schulleitung oder das Schulamt die Schulbefreiung bewilligen muss. Oft können Beurlaubungen von wenigen Monaten direkt von der Schulleitung bewilligt werden.
Das ist ein Vorteil, da meist schon ein persönlicher Kontakt besteht. Längere Zeiträume muss oft das Schulamt bewilligen. Allerdings ist das Schulwesen auf Bundesländerebene geregelt, so dass es auf deinem Bundesland ankommt und dir ein Blick in das jeweilige Landesschulgesetz nicht erspart bleibt.
Meistens fehlt der Schule auch das Wissen, wie mit einem Antrag auf mehrmonatige Schulbefreiung umzugehen ist. Daher ist es vorteilhaft, wenn du dich auskennst und die entsprechenden gesetzlichen Paragraphen vorlegen kannst.
Das Thema ist leider recht komplex und kann sich über mehrere Wochen hinziehen. Deshalb solltest du früh genug das Gespräch mit der Schule suchen. Falls du alle gesetzlichen Vorgaben und Gesprächsstrategien für die Schule leicht und übersichtlich aufbereitet haben möchtest, empfehlen wir dir unser E-Book „Dein Weg zur Schulbefreiung“, in dem wir alles Wissenswerte und Tipps zu diesem Thema zusammengestellt haben.
Wenn du dann entscheidest, endgültig auszuwandern, kannst du dein Kind, wie eingangs beschrieben, mit der Abmeldebestätigung von der Schule abmelden.
4.1 Wie lange kann ich auf den Kanaren Kindergeld aus Deutschland beziehen?
Vorab: Kindergeld und andere Familienleistungen bekommst du von dem Land, in dem du erwerbstätig bist. Wer nicht erwerbstätig ist, bekommt das Kindergeld in dem Land, in dem sich der Wohnsitz befindet.
Arbeiten beide Elternteile in unterschiedlichen europäischen Mitgliedsstaaten, ist das Land für die Zahlung von Kindergeld und anderen Familienleistungen zuständig, indem das Kind seinen Wohnsitz hat.
Ist der Kindergeldanspruch im Wohnsitzland geringer, dann erhältst du Differenzkindergeld (sog. „Unterschiedsbetrag“) von dem Land, indem du arbeitest. Wir empfehlen in jedem Fall, dass du dich zu deiner individuellen Situation und dem Kindergeldanspruch mit der Familienkasse austauschst.
Wer ist überhaupt kindergeldberechtigt? Die Zahlung des Kindergeldes ist keine Sozialleistung, sondern eine Steuervergünstigung. Das bedeutet, dass du in Deutschland so lange kindergeldberechtigt bist, wie du unbeschränkt steuerpflichtig bist.
Unbeschränkt steuerpflichtig bist du, wenn du entweder deinen Wohnsitz in Deutschland hast oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt.
- Wohnsitz: Du hast einen Wohnsitz in Deutschland, wenn eine Wohnung oder zumindest ein Zimmer vorhanden ist, du jederzeit uneingeschränkten Zutritt hast (Verfügungsmacht) und du die Wohnung zu Wohnzwecke nutzen kannst. Dabei kommt es nicht darauf an, ob du es auch tatsächlich tust, sondern lediglich, ob du die Möglichkeit dazu hast.
- Gewöhnlicher Aufenthalt: Den gewöhnlichen Aufenthalt hast du dort, wo du mehr als die Hälfte eines Jahres verbringst. Allerdings kann ein Lebensmittelpunkt auch zu einem gewöhnlichen Aufenthalt führen, selbst wenn du weniger als 183 Tage in einem Land verbringst. Das entscheidet dann im Zweifel die Steuerbehörde.
Wenn du also entweder einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast, bist du unbeschränkt steuerpflichtig und demnach grundsätzlich kindergeldberechtigt. Dafür reicht es übrigens, wenn nur ein Elternteil die Voraussetzung erfüllt.
Wenn weder Wohnsitz noch der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland ist, kannst du auf Antrag dennoch kindergeldberechtigt sein. Grundvoraussetzung ist, dass du beschränkt steuerpflichtig in Deutschland bist. Das bedeutet, dass du weder Wohnsitz noch den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast, aber inländische Einkünfte erzielst.
Dafür musst du eine dieser Voraussetzungen erfüllen:
- Du bist pflichtversichert in der deutschen Arbeitslosenversicherung
- Du bist in Deutschland sozialversicherungspflichtig angestellt
- Du wurdest im Rahmen deines bestehenden öffentlich-rechtlichen Dienstes oder Arbeitsverhältnisses vorübergehend ins Ausland abgezogen oder versetzt
- Du bist als Entwicklungshelfer oder Missionar tätig
- Du beziehst eine Rente nach Deutschen Vorschriften und wohnst in einem Mitgliedstaat der EU
Abschließend muss noch die Voraussetzung erfüllt sein, dass das Kind seinen Wohnsitz in einem EU-/EWR-Staat oder in der Schweiz hat. Wenn du also einen deutschen Arbeitgeber hast, aber auf den Kanaren zusammen mit deinem Kind wohnst, bist du kindergeldberechtigt.
Hinweis: Wenn du auf Antrag Kindergeld im Ausland beziehst, kannst du nicht von den Kinderfreibeträgen profitieren.
Benötigst du Hilfe?
Unsere Gastautor:innen Kirstin und Martin bieten auch ein individuelles Auswander-Coaching* an. Hast du also noch ganz viele Fragen oder überfordert dich die Fülle an Informationen, können wir dir ein persönliches Coaching mit den beiden sehr empfehlen.
Bei Kirstin und Martin bist du auf Grund ihrer persönlichen Erfahrungen und ihres Know-hows sehr gut aufgehoben.
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Über die Autor:innen
Hallo, wir sind Kirstin und Martin. Seit 2017/2018 bereisen wir die Welt und haben viel Zeit in Südostasien verbracht. Seit 2020 zieht es uns immer wieder gern auf die Kanaren. Besonders La Palma hat unser Herz erobert. Doch leider haben wir wegen des Vulkanausbruchs die Insel verlassen.
Aufgrund unserer großen Erfahrungen in Bezug auf das Thema Auswandern, haben wir 2021 das Unternehmen Tabula Rasa gegründet. Wir unterstützen Menschen dabei, schnell und reibungslos aus Deutschland auszuwandern. Neben der persönlichen Beratung haben wir ein über 300 Seiten starkes E-Book mit dem Titel „Der ultimative Auswanderer Guide“ geschrieben, in dem wir viele Fragen und Unsicherheiten klären und Tipps geben für eine stressfreie Abmeldung und einen guten Start im Ausland.
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